Wer muss den Schlüsseldienst bezahlen?

Wann muss der Mieter den Schlüsseldienst bezahlen und wann muss der Vermieter die Kosten für die Türöffnung übernehmen?

Diese Fragen stellt sich jeder Mieter, wenn er vor seiner verschlossenen Tür steht. Und tatsächlich ist es selbst für Gerichte nicht immer einfach, den Zahlungspflichtigen zu bestimmen.

Wir haben die häufigsten Beispiele ermittelt und der Einfachheit halber in drei Kategorien zusammengefasst. Punkt 3 beschreibt, wie Sie am besten handeln, wenn Sie vor Ihrer verschlossenen Tür stehen.


Wann muss der Mieter die Kosten für den Schlüsselnotdienst übernehmen?


Eigentlich lässt sich diese Frage sehr einfach beantworten. Wenn Sie nur eine der folgenden Aussagen mit einem JA beantworten können, dann müssen Sie den Schlüsseldienst selbst bezahlen:

  • Schlüssel vergessen
  • Schlüssel verloren
  • Schlüssel geklaut
  • Tür zugefallen
  • Schlüssel abgebrochen

Wann sollte der Vermieter die Kosten für den Schlüsseldienst übernehmen?

Diese Frage lässt sich aus unserer Sicht eigentlich auch sehr einfach beantworten:

Generell gilt: Für Verschleißerscheinungen und Defekte ist der Vermieter zuständig!

Was sollte ich tun, bevor ich einen Schlüsseldienst anrufe?

Als erstes sollten Sie versuchen, Ihren Vermieter zu erreichen. Er kann eventuell einen ihm bekannten Schlüsseldienst mit der Türöffnung beauftragen oder Ihnen die Beauftragung eines Schlüsseldienstes überlassen. Ist der Vermieter nicht erreichbar, dann handelt es sich um eine „unaufschiebbare Situation“, in der Sie eigenmächtig einen Schlüsselnotdienst beauftragen können.

Zahlt meine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung den Schlüsseldienst?

Tatsächlich übernehmen die meisten Versicherungen die Kosten für einen Schlüsseldienst, allerdings nur dann, wenn der Schlüssel geklaut oder das Schloss bei einem Einbruch zerstört wurde.

In seltenen Fällen zahlen Versicherungen auch dann für eine Türöffnung, wenn man den Schlüssel nur vergessen hat. Meistens handelt es sich dabei aber um höherpreisige Premiumtarife.

Aber wenn man eine Hausratversicherung oder eine Haftpflichversicherung abgeschlossen hat, sollte man in jedem Fall bei seiner Versicherung nachfragen oder die Versicherungsbedingungen im Vertrag anschauen.

Schlüsseldienst Mainz: Tipp

Trifft einer der Beispiele unter Punkt zwei zu, sollten Sie in jedem Fall Ihren Vermieter kontaktieren. Ihr Vermieter sollte sich dessen Pflicht bewusst sein und Ihre Auslagen erstatten. Jeder Schlüsseldienst kann auch im Nachhinein die Rechnung auf den Vermieter ausstellen, unabhängig davon, ob Sie bar, per Karte oder per Paypal bezahlt haben. Aus steuerlicher Sicht kann dies ein Vorteil für Ihren Vermieter sein und sollte ihn motivieren, Ihre verauslagten Kosten für den Schlüsseldienst zu übernehmen. Nicht nur aus juristischer Sicht, sondern auch rein moralisch.

Ihr Mainzwerker – Schlüsseldienst Mainz

Sachverständiger für Tür- und Fensternoröffnungen